Bild für AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Katrin Lüthi, Wanderleiterin SBV
Ein paar Regeln sollen sein. Sie dienen der Klarheit.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Damit gelten die AGB’s als akzeptiert. Nach Erhalt der Anmeldung informiert dich loslaufen über den weiteren Verlauf. Bitte melde dich möglichst frühzeitig für deine Tour an.

Zahlungsbedingungen
Für Tagestouren erfolgt die Bezahlung nach der Tour in bar. Bei Mehrtagestouren hat die Bezahlung vorgängig zu erfolgen.

Tarife Wanderleiterin
Die Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes.

Leistungen
Im Preis inbegriffen sind die Wanderleiterkosten und Halbpension gemäss Ausschreibung im Programm. Nicht inbegriffen sind Getränke, Zwischenverpflegung und Transportkosten.

Programmänderungen/Sicherheit
Die Touren finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Durch witterungsbedingte Umstände kann loslaufen Touren absagen, nach Rücksprache mit den Teilnehmenden durch ein anderes Ziel ersetzen oder notfalls abbrechen. loslaufen ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen (z.B. Lawinengefahr) sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen Programmänderungen vorzunehmen. Mehrkosten infolge Programmänderung gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

Teilnahmevoraussetzungen
Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Bei gesundheitlichen Problemen ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet, die Tourenleiterin vorgängig darüber zu informieren. loslaufen kann gegebenenfalls eine TeilnehmerIn ab Tourenbeginn ablehnen (nicht erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, ungenügende Ausrüstung, Überforderung, unangebrachtes Verhalten u.ä.). Bei Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Rücktritt der Teilnehmenden
Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung muss loslaufen in jedem Falle schriftlich mitgeteilt werden. Eine allfällige Abmeldung wird folgendermassen in Rechnung gestellt:  Bis 10 Tage vor Beginn der Tour 50% des Preises, danach 100% des Preises. Wird eine Tour durch eine Teilnehmerin frühzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Von den Annullationsgebühren befreit ist, wer eine entsprechende ErsatzteilnehmerIn vermittelt.

Rücktritt durch loslaufen
Annulliert loslaufen eine Tour wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, wirst du sieben Tage vor Beginn informiert. Falls die Teilnehmenden aber bereit sind, eine Preiserhöhung in Kauf zu nehmen, können die Touren auch mit weniger Personen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen (z.B. sehr grosse Lawinengefahr, schwere Unwetter, extrem schlechte Wetteraussichten) kann loslaufen Touren im Voraus kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung, Versicherung
Als ausgebildete Wanderleiterin biete ich während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Beim Wandern und Schneeschuhlaufen ist jedoch ein Restrisiko nicht auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennst du diese Gefahren ausdrücklich und verzichtest bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz oder Haftungsansprüche an loslaufen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenwert und Nationalität, gilt schweizerisches Recht und sind Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Bern.